Rentenberatung Slatina
Anna Slatina
Campus Berliner Allee · Berliner Allee 65
64295 Darmstadt

Telefon: 06151-3 97 54 66
Mobil: 0152-08 76 82 04
Fax: 06151-3 97 51 00
E-Mail: info@rentenberatung-slatina.de


Schreiben Sie uns!

*Pflichtfelder


Captcha - nicht lesbar? Klicken Sie auf das Bild
Bitte die Zeichen des Bildes eintragen*

Möchten Sie eine Kopie Ihrer Nachricht erhalten?
Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiere diese.*

Termine nach Vereinbarung

Durch das Aktivieren der Karte erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt und Daten an Google übermittelt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Karte aktivieren


Leistungen

Arbeitsschwerpunkte / Erfahrungsbereiche
  • Individuelle Beratung im Rentenrecht, in der Kranken- und Pflegeversicherung, im Schwerbehindertenrecht und im sozialen Entschädigungsrecht
  • Versorgungsausgleich bei Ehescheidung
  • Vorträge und Seminare
  • Erwerbsminderungsrecht
  • Beratung und Unterstützung von Privat- und Firmenkunden
  • Sorgfältige, schnelle und rechtlich fundierte Problemlösungen
  • Rumänisches Rentenrecht - auch in rumänischer Sprache
  • Zeit für Ihr Anliegen - als Basis für ein persönliches Verhältnis
Privatkunden
Firmenkunden
Honorar
Privatkunden berate und unterstütze ich bei
  • der Klärung des Rentenkontos
  • der Rentenantragstellung von
    - Erwerbsminderungsrenten
    - Altersrenten
    - Hinterbliebenenrenten
  • der Prüfung von Rentenauskünften und Rentenbescheiden
  • der Ermittlung der Rentenhöhe (Vorausberechnungen, Hochrechnungen)
  • der Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Ehescheidung
  • der Erhebung von Widersprüchen gegen ergangene Bescheide
  • der Klageerhebung und -durchführung zur Durchsetzung von Ansprüchen in allen Zulassungsbereichen
Firmenkunden biete ich
  • die individuelle Beratung ihrer Mitarbeiter/innen
  • die modellhafte Berechnung der gesetzlichen Rente (alternative Hochrechnungen) zum 60., 63., 65. oder 67. Lebensjahr
  • die Ermittlung von Rentenansprüchen nach Altersteilzeitarbeit oder nach Arbeitslosigkeit
  • die Erledigung von Rentenantragsverfahren für die Beschäftigten des Unternehmens
  • Beratung und Unterstützung bei sowie Durchführung von Widerspruchs- und Klageverfahren
  • die Beratung von Personal- und Sozialabteilungen bei Fragen von Frühpensionierungsmaßnahmen
  • die Durchführung der Mitarbeitergespräche zu solchen Maßnahmen
  • die Konzeption und Durchführung von Vorträgen und Seminaren zu Themen aus Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung
Die Vergütung für meine Tätigkeit als gerichtlich zugelassene Rentenberaterin richtet sich nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG) i. V. m. dem darin enthaltenen Vergütungsverzeichnis (VV).

Wenn der Auftraggeber Verbraucher ist, beträgt die Gebühr für eine Beratung die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt höchstens 250 EUR. Gleiches gilt für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens. Für ein erstes Beratungsgespräch beträgt die Gebühr für Verbraucher jedoch höchstens 190 EUR.

Für die Tätigkeiten im Widerspruchs- oder Klageverfahren fallen gesonderte Gebühren an, die ebenfalls nach dem RVG (in Verbindung mit dem Vergütungsverzeichnis) ermittelt werden.

Wegen der notwendigen Klarheit und Transparenz sind Honorarvereinbarungen oft die bessere Lösung. Das RVG lässt sie zu (§ 4). Sie erfahren deshalb von mir bei Erteilung eines Auftrags mit welchen Kosten Sie insgesamt zu rechnen haben. Eine entsprechende schriftliche Vereinbarung gibt Ihnen die Sicherheit, dass sich daran nichts mehr ändert!

Bei Vorträgen oder Seminaren für Firmen oder andere Institutionen richtet sich das Honorar nach dem Aufwand (Zeit und Inhalt).

Wenn ich für Sie um Ihr gutes Recht streite, übernehmen Rechtsschutzversicherungen in der Regel die Kosten ab der Erhebung einer Klage vor dem Sozialgericht. Einige wenige Versicherer decken auch das vorangehende Widerspruchsverfahren ab. Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, werde ich mich mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen, um eine Kostenübernahme zu klären, falls Sie dies wünschen.

Die Finanzämter erkennen Rechtsberatungs- und Prozesskosten sowie an Rentenberater gezahlte Honorare, die im Zusammenhang mit Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus privaten Rentenversicherungen sowie aus der betrieblichen Altersversorgung stehen, als Werbungskosten an. (BdF IV B 5-S 2255-357/97)
x